Entscheidungen
Home Dienstleistungen Rechtsanwälte Entscheidungen Links Anfahrt Chancen Impressum Schreiben Sie uns
 

 

  • BGH Urteil vom 20. November 2008 (4 StR 328/08): Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im Schuldspruch verschärft. Bezüglich der Strafaussetzung zur Bewährung sind auch Gesichtspunkte der Generalprävention zu berücksichtigen.
  • VGH Baden-Württemberg Urteil vom 13.Dezember 2007 (10 S 1272/07): Auch bei einer Autofahrt mit einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml ist das fehlende Trennungsvermögen im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Folge belegt, dass die Fahrerlaubnis bei einer nachgewiesenen zumindest gelegentlichen Einnahme von Cannabis zwingend zu entziehen ist
  • Bundesverfassungsgericht, 22.02.2005 ( 2 BvR 109/05): Das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) gebietet in Haftsachen die angemessene Beschleunigung des Strafverfahrens. Das Beschleunigungsgebot gilt auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils und ist bei der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten.
  • BGH, 05.10.2004 ( XI ZR 210/03): Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässiges Verhalten des Karteninhabers bei Geldabhebungen mit gestohlener ec-Karte.
  • BGH, 22.07.2004 (5 StR 85/04): § 370 a Abgabenordnung (gewerbsmäßige Steuerhinterziehung) begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BGH, 15.10.2003 (XII ZR 122/00) : Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern: Kinder, die mit einem gut verdienenden Partner verheiratet sind, müssen einen Teil des Ihnen zustehenden Taschengelds oder ihrer Arbeitslosenbezüge für die Heimkosten ihrer Eltern aufbringen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein angemessener Lebensstandard bereits durch das hohe Einkommen des Ehepartners gesichert ist.
  • Bundeverfassungsgericht, 07.10.2003 ( 2 BvR 2118/01) : Dolmetscherkosten im Strafverfahren: Die Übersetzungskosten im Rahmen des Besuchs- und Briefverkehrs eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten sind regelmäßig vom Staat zu übernehmen. Unverhältnismäßig hohe oder objektiv überflüssige Übersetzungskosten können jedoch unter Umständen dem Zweck der Untersuchungshaft zuwiderlaufen.
  • BGH, 24.06.2003 (VI ZR 327/02): Lügendetektor-Untersuchung ist auch im Zivilverfahren ein völlig ungeeignetes Beweismittel.
     
  • OLG Hamm, 21.05.2003 (3 U 122/02) : Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler kann ein Schmerzensgeld von 500.000 Euro angemessen sein.
     
  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 (3 U 2/03): Wer einen Unfall verursacht und flüchtet, verliert seinen Kasko-Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn der Autofahrer den Unfall am Folgetag der Polizei meldet. Die 24-Stunden-Frist des § 142 StGB (Unfallflucht) kann nicht auf das Versicherungsrecht angewendet werden.
     
  • BGH, 29.04.2003 ( VI ZR 398/02): Für die Höhe der fiktiven Reparaturkosten ist nicht auf einen mittleren ortsüblichen Preis abzustellen. Vielmehr ist grundsätzlich der vom Geschädigten eingeholte konkrete Kostenvoranschlag maßgeblich. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn sich der Geschädigte zur Schätzung der Reparaturkosten an eine vergleichsweise teure markengebundene Fachwerkstatt (im Streitfall: Porsche-Werkstatt) gewandt hat.
     
  • VGH München, 03.04.2003 (5 BV 02.1943 ): Bei der Einbürgerung eines EU-Bürgers muss eine doppelte Staatsbürgerschaft hingenommen werden, wenn dies auch in dessen Heimatland generell der Fall ist.
     
  • BGH, 27.03.2003 (3 StR 435/02): Trunkenheit des Täters rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Strafmilderung.
     
  • BGH, 19.02.2003 (XII ZR 67/00 ): Kinder müssen nur in eingeschränktem Umfang Unterhalt an ihre Eltern zahlen. Die Unterhaltsverpflichteten müssen ihren Lebensstandard beibehalten können und dürfen deshalb nicht zu stark in Anspruch genommen werden. Insofern sind auch die Kosten für die eigene Altersvorsorge und der Unterhalt eines Ehegatten zu berücksichtigen.
     
  • BGH, 18.02.2003 ( XI ZR 165/02): Die Aussage eines Zeugen, der heimlich ein Telefonat belauscht hat, ist nicht verwertbar. Das heimliche Lauschen verletzt den Gesprächspartner in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs.1 GG i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG.
  • BGH, 04.02.2003 (GSST 2/02): Wer bei einer Raubtat das Opfer mit einer geladenen Schreckschußwaffe, bei der der Explosionsdruck nach vorn austritt, bedroht, verwendet eine Waffe und erfüllt damit den Tatbestand des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. 

   

Home   Dienstleistungen   Rechtsanwälte   Entscheidungen   Links   Anfahrt   Chancen   Impressum   Schreiben Sie uns