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Anwälte gibt es wie Sand am Meer. Warum sollten Sie sich also ausgerechnet für unsere Kanzlei entscheiden? Ganz einfach:

Weil Ihr Rechtsfall von einem spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwalt bearbeitet werden sollte. Denn Fachanwälte verfügen über besondere Kenntnisse in ihrem Rechtsgebiet und über jahrelange Berufserfahrung. Nur Fachanwälte müssen der Rechtsanwaltskammer regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.

Vom Fachanwalt für Familienrecht dürfen Sie besondere Kenntnisse erwarten im

  • materiellen Ehe- und Familienrecht (Unterhalt, Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Güterrecht, Versorgungsausgleich, Kindschaftsrecht) unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht,
  • im internationalen Familienrecht,
  • im Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  • bei der familienrechtlichen Vertragsgestaltung.

Der Titel Fachanwalt für Strafrecht bescheinigt besondere Kenntnisse im

  • allgemeinen Strafrecht einschließlich dem
  • Wirtschaftsstrafrecht,
  • Steuerstrafrecht,
  • Verkehrsstrafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht und dem
  • Jugendstrafrecht sowie im
  • Strafverfahrensrecht und dem
  • Bußgeldverfahren.

Für den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  • Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • Recht der Fahrerlaubnis,

Für den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

Unsere weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind darüber hinaus unter anderem

  • Arzthaftungsrecht
  • Ausländerrecht

Was Sie von uns in jedem Fall erwarten können, ist

  • eine gründliche Erforschung von Sachverhalt und Rechtslage,
  • die zügige Erledigung der Dienstleistung,
  • das stetige Bestreben, mit Kreativität und Erfahrung den außergerichtlichen Erfolg zu suchen,
  • die sorgfältige Aufklärung des Mandanten und
  • immer Offenheit in Gebührenangelegenheiten.

Ihre Interessen vertreten wir bundesweit vor den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und in Strafsachen auch vor dem Bundesgerichtshof.

Bei strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Notfällen können Sie Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher auch außerhalb der üblichen Bürozeiten unter dem 24-h-Notruf 0162 258 38 47 erreichen.

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