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Anwälte
gibt es wie Sand am Meer. Warum sollten Sie sich
also ausgerechnet für unsere Kanzlei entscheiden?
Ganz einfach:
Weil
Ihr Rechtsfall von einem spezialisierten und
erfahrenen Rechtsanwalt bearbeitet werden sollte.
Denn Fachanwälte verfügen über
besondere Kenntnisse in ihrem Rechtsgebiet und über jahrelange
Berufserfahrung. Nur Fachanwälte müssen der
Rechtsanwaltskammer regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen nachweisen.
Vom
Fachanwalt für Familienrecht dürfen Sie besondere
Kenntnisse erwarten im
-
materiellen Ehe- und Familienrecht (Unterhalt,
Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht,
Güterrecht, Versorgungsausgleich,
Kindschaftsrecht) unter Einschluss
familienrechtlicher Bezüge zum Erb-,
Gesellschafts-, Sozial- und
Steuerrecht,
-
im internationalen
Familienrecht,
-
im Recht der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft,
-
bei der familienrechtlichen
Vertragsgestaltung.
Der
Titel Fachanwalt für Strafrecht bescheinigt
besondere Kenntnisse im
-
allgemeinen Strafrecht einschließlich
dem
-
Wirtschaftsstrafrecht,
-
Steuerstrafrecht,
-
Verkehrsstrafrecht,
-
Betäubungsmittelstrafrecht und
dem
-
Jugendstrafrecht sowie im
-
Strafverfahrensrecht und dem
-
Bußgeldverfahren.
Für den
Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den
Bereichen
- Verkehrszivilrecht,
insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht,
insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie
Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstrafrecht
und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Recht der Fahrerlaubnis,
Für den Titel
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in
den Bereichen
- Recht der
Wohnraummietverhältnisse
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und
Pachtrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des
Immobilienrechts
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum
öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten
des Verfahrens- und
Vollstreckungsrechts
Unsere
weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind darüber
hinaus unter anderem
-
Arzthaftungsrecht
-
Ausländerrecht
Was Sie von uns in jedem
Fall erwarten können, ist
- eine gründliche Erforschung von Sachverhalt und Rechtslage,
- die zügige Erledigung der Dienstleistung,
- das
stetige Bestreben, mit Kreativität und Erfahrung den außergerichtlichen Erfolg
zu suchen,
- die
sorgfältige Aufklärung des Mandanten und
- immer
Offenheit in Gebührenangelegenheiten.
Ihre
Interessen vertreten wir bundesweit vor den
Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten
und in Strafsachen auch vor dem
Bundesgerichtshof.
Bei
strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Notfällen können Sie Rechtsanwalt
Albrecht Scherrenbacher auch außerhalb der
üblichen Bürozeiten unter dem 24-h-Notruf
0162 258 38 47
erreichen.
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